culpa in contrahendo

Werbung erzeugt für sich genommen kein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis. Nach dem bürgerlich-rechtlichen Institut der „culpa in contrahendo“ fallen allerdings auch „ähnliche geschäftliche Kontakte“ wie die Vertragsanbahnung darunter. Dazu gehört z.B. das Rechtsverhältnis zwischen Wettbewerbsstörer und Unterlassungsgläubiger als Sonderbeziehung, die durch eine rechtmäßige Abmahnung begründet wird und Aufklärungspflichten des Abgemahnten erzeugt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation