dnigrement
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist das „dnigrement“, als die Anschwärzung.
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist das „dnigrement“, als die Anschwärzung.