Domain
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland