Domain
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.
Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland