Dreidimensionale Zeichen
Auch dreidimensionale Zeichen können gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke geschützt werden. Schutzfähig sind zum Beispiel Phantasieformen, aber auch die Form der Ware oder ihre Verpackung oder nur Teile der Ware. Für dreidimensionale Zeichen gelten die zusätzlichen Schutzschranken des § 3 Abs. 2 MarkenG.