Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung mit Glaubhaftmachungswert soll dazu dienen, die Auskunft zu erhärten und darüber hinaus auch gegebenenfalls noch weitere Auskunft zu erhalten. Sie kann nicht nur in schriftlicher Form oder als Telefax vorgelegt werden, sondern auch in einer mündlichen Verhandlung auch zu Protokoll erklärt werden.