Eigenart

Eigenart ist neben der Neuheit eine der Schutzvoraussetzungen der Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Entscheidend ist hierbei nicht die „wettbewerbliche Eigenart“ i.S.d. Nachahmungsschutzes, es geht vielmehr um die Hervorrufung eines unterscheidenden Gesamteindrucks unter der Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation