Eigenart
Eigenart ist neben der Neuheit eine der Schutzvoraussetzungen der Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Entscheidend ist hierbei nicht die „wettbewerbliche Eigenart“ i.S.d. Nachahmungsschutzes, es geht vielmehr um die Hervorrufung eines unterscheidenden Gesamteindrucks unter der Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers.