Eigenkapital
Das Eigenkapital errechnet sich, wenn man vom Vermögen Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten, wozu auch Fremdkapital gehört, abzieht und bezeichnet die Mittel, die die Gesellschaft tatsächlich ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung hat. Es ist vom Stammkapital zu unterscheiden, denn das Stammkapital ist nur ein Teil des bilanziellen Eigenkapitals. Hinzu treten Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Verlust- / Gewinnvortrag, Jahresfehlbetrag / -überschuss. Wertverschiebung vom der Gesellschaft auf die Gesellschafter sind nach § 30 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, soweit das Eigenkapital das Stammkapital übersteigt.