Eigenpreisvergleich
Die grundsätzlich zulässigen und nicht irreführenden Eigenpreisvergleiche nehmen einen vergleichenden Bezug auf eigene Preise (z.B. Aussagen wie „Jetzt nur“, „reduziert“). Bei diesen Vergleichen kann der Vergleichspreis unter Verdeutlichung der aktuellen Preislage ggf. durch Durchstreichen des alten Preises genannt werden. Die Reduzierung kann auch in Form einer Preisdifferenz oder als Prozentangabe kenntlich gemacht werden.