Eigenpreisvergleich

Die grundsätzlich zulässigen und nicht irreführenden Eigenpreisvergleiche nehmen einen vergleichenden Bezug auf eigene Preise (z.B. Aussagen wie „Jetzt nur“, „reduziert“). Bei diesen Vergleichen kann der Vergleichspreis unter Verdeutlichung der aktuellen Preislage ggf. durch Durchstreichen des alten Preises genannt werden. Die Reduzierung kann auch in Form einer Preisdifferenz oder als Prozentangabe kenntlich gemacht werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation