Einheits- oder Ganzheitstheorie

Im Steuerrecht ist die Einheitstheorie die Theorie zur Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, die nach Aufgabe der Bilanzbündeltheorie gefasst wurde: danach wird die Personengesellschaft einheitlich betrachtet und nicht in verschiedene Bilanzen für die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Es wird hingegen zwischen dem verteilten einheitlichen Gewinn aus dem Betriebsvermögen und den Zuwendungen im Zusammenhang mit Sonderbetriebsvermögen unterschieden, die getrennt ermittelt werden.
Eine andere Form der Einheitstheorie kommt bei der Konzernrechnungslegung zum Tragen. Dort bezieht sich die einheitliche Betrachtung auf den Konzern, der als wirtschaftliche Einheit der einzelnen dazugehörigen rechtlich selbstständigen Unternehmen zu sehen ist. Der Konzernabschluss muss deshalb von den unter den verbundenen Unternehmungen Verpflichtungen bereinigt werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

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