Einmanngesellschaft

In einer Einmanngesellschaft oder Einpersonengesellschaft gibt es nur eine einzige Person als Gesellschafter, welche die Rechte der Gesellschafterversammlung auf sich vereint. Sie sind gemäß § 1 GmbHG bzw. §2 AktG nur für Kapitalgesellschaften möglich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation