Eintragungsbewilligungs-klage

Die Eintragungsbewilligungsklage gemäß § 44 MarkenG ist als Reaktion auf das Widerspruchsverfahren wegen mangelnder Benutzung nach § 43 MarkenG gedacht, um Einwände geltend zu machen, die aufgrund des beschränkten summarischen Prüfungsumfangs im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden konnten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation