Einwand
Der Einwand des Verletzers, der Kläger handele selbst in ähnlicher oder anderer Weise unlauter ( ), ist demzufolge grundsätzlich unbeachtlich, wenn Interessen der Allgemeinheit oder Dritter betroffen sind.
Der Einwand des Verletzers, der Kläger handele selbst in ähnlicher oder anderer Weise unlauter ( ), ist demzufolge grundsätzlich unbeachtlich, wenn Interessen der Allgemeinheit oder Dritter betroffen sind.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland