Einwendungen

Macht der Schuldner Umstände geltend, bei deren Vorliegen ein Anspruch nicht wirksam entstanden ist oder nachträglich beschränkt oder untergegangen ist, der ansonsten gegeben wäre, so spricht man von Einwendungen (als materiell-rechtliches Verteidigungsmittel des Schuldners). Rechtshindernde, sowie rechtsvernichtende Einwendungen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind, sind von rechtshemmenden Einwendungen (Einreden), die dem Schuldner bei ausdrücklicher Berufung darauf ein Leistungsverweigerungsrecht bieten, zu unterscheiden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation