Empfänger der Werbegabe
Der Empfänger einer Werbegabe ist Normadressat, sofern er einem Fachkreis i.S.v. § 2 HWG angehört. Er ist zugleich Werbungsadressat.
Der Empfänger einer Werbegabe ist Normadressat, sofern er einem Fachkreis i.S.v. § 2 HWG angehört. Er ist zugleich Werbungsadressat.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland