Erledigungserklärung

Bei einer (vollständigen) übereinstimmenden Erledigungserklärung erklären die Parteien, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei. Bei einer einseitigen (vollständigen) Erledigungserklärung erklärt nur der Kläger die Erledigung der Hauptsache.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation