Erstbegehungsgefahr

Erstbegehungsgefahr ist dann gegeben, wenn eine Rechtsverletzung (z.B. ein wettbewerblicher Verstoß, eine Urheberechtsverletzung) unmittelbar und ernstlich droht. Der Verletzer kann vorbeugend zur Unterlassung aufgefordert werden. Der Unterlassungsgläubiger muss die Umstände begründen, darlegen und ggf. beweisen bzw. glaubhaft machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation