Facharzt

Das Berufsrecht der Ärzte, vor allem das wettbewerbsrelevante ist in den Berufsordnungen, als Satzungen der einzelnen Landesärztekammern enthalten. Der Arzt darf hinsichtlich seiner Qualifikationsbezeichnung ausschließlich die nach der Weiterbildungsordnung führbare Arztbezeichnung in seinen Praxisschildern kenntlich machen. Hierzu gehören die Facharzt-, sowie Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation