Facharzt
Das Berufsrecht der Ärzte, vor allem das wettbewerbsrelevante ist in den Berufsordnungen, als Satzungen der einzelnen Landesärztekammern enthalten. Der Arzt darf hinsichtlich seiner Qualifikationsbezeichnung ausschließlich die nach der Weiterbildungsordnung führbare Arztbezeichnung in seinen Praxisschildern kenntlich machen. Hierzu gehören die Facharzt-, sowie Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.