Farbmarken
Für Farbmarken in einer bestimmten graphischen Darstellung gelten die Grundsätze der (farbigen) Bildmarke. Umstritten war die Behandlung von isolierten bzw. konturlosen Farben, diese sind jedoch laut BGH ebenfalls schutzfähig.
Für Farbmarken in einer bestimmten graphischen Darstellung gelten die Grundsätze der (farbigen) Bildmarke. Umstritten war die Behandlung von isolierten bzw. konturlosen Farben, diese sind jedoch laut BGH ebenfalls schutzfähig.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland