Fortwirkung von Verletzung
Die Fortwirkung alter Maßstäbe aus dem Warenzeichenrecht in das Markenrecht ist nicht zulässig.
Die Fortwirkung alter Maßstäbe aus dem Warenzeichenrecht in das Markenrecht ist nicht zulässig.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland