Fremdsprache

Pflichtangaben in der Packungsbeilage müssen in deutscher Sprache gemacht werden. Sollten die Angaben auch in einer Fremdsprache angegeben werden, müssen diese mit der deutschen Sprache übereinstimmen. Für fremdsprachliche Bezeichnungen in einer Werbeaussage herrscht ein Werbeverbot, wenn die Bezeichnungen nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation