Fremdsprache
Pflichtangaben in der Packungsbeilage müssen in deutscher Sprache gemacht werden. Sollten die Angaben auch in einer Fremdsprache angegeben werden, müssen diese mit der deutschen Sprache übereinstimmen. Für fremdsprachliche Bezeichnungen in einer Werbeaussage herrscht ein Werbeverbot, wenn die Bezeichnungen nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.