Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung kann der Abgemahnte bei dem Abmahner unter Nennung von Gründen der Fristüberschreitung erbitten, wenn ihm die Fristeinhaltung schuldlos nicht möglich war. Der Abmahner muss sich unter Umständen (zwar selten) auf die spätere Frist einlassen.