Gegendarstellungsanspruch
Wird jemand durch Tatsachenbehauptungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, sowie Film beeinträchtigt, so kann ihm ein Gegendarstellungsanspruch zustehen. Diese „Gegen-Publizität“ oder „Gegenerklärung“ soll also zur Beseitigung eines Störungszustandes geeignet sein.