Gegendarstellungsanspruch

Wird jemand durch Tatsachenbehauptungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, sowie Film beeinträchtigt, so kann ihm ein Gegendarstellungsanspruch zustehen. Diese „Gegen-Publizität“ oder „Gegenerklärung“ soll also zur Beseitigung eines Störungszustandes geeignet sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation