Geldbuße

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet. Droht das Gesetz eine Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, kann ein fahrlässiges Handeln im Höchstmass nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation