Geldbuße
Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet. Droht das Gesetz eine Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, kann ein fahrlässiges Handeln im Höchstmass nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.