Gesundheitsgefährdung, mittelbare (Interessensabwägung)

Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ist dann gegeben, wenn die Werbung, die nicht nur als geringfügig einzustufende Gefahr begründet, dass ihre Adressaten glauben, von einem Arztbesuch absehen zu können, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer ernster Leiden geführt hätte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation