Gesundheitsgefährdung, mittelbare (Interessensabwägung)
Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ist dann gegeben, wenn die Werbung, die nicht nur als geringfügig einzustufende Gefahr begründet, dass ihre Adressaten glauben, von einem Arztbesuch absehen zu können, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer ernster Leiden geführt hätte.