Gewinnabschöpfungsanspruch
Der Anspruch auf Gewinnabschöpfung ist vom Nachweis des Verschuldens des unlauter handelnden Unternehmens abhängig. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass sich der unlautere Wettbewerb nicht lohnt (generalpräventive Funktion und Sanktionscharakter).