Ginseng-Wurzel-Entscheidung

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.1968 – AZ. 3 U 68/68: Die Veröffentlichung eines Arztes über Wirkungsweise und Anwendungsbereich der Ginseng-Wurzel, in der er unter Hinweis auf exakte Untersuchungen eine Stellungnahme über die Vitamin-Wirkung abgibt, soll als „fachmännische Begutachtung“ zu qualifizieren sein und stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

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    Deutschland

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