Ginseng-Wurzel-Entscheidung
OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.1968 – AZ. 3 U 68/68: Die Veröffentlichung eines Arztes über Wirkungsweise und Anwendungsbereich der Ginseng-Wurzel, in der er unter Hinweis auf exakte Untersuchungen eine Stellungnahme über die Vitamin-Wirkung abgibt, soll als „fachmännische Begutachtung“ zu qualifizieren sein und stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG dar.