Gleichnamigenrecht

Das Recht der Gleichnamigen setzt fest, dass die Duldung der Benutzung eines Namens durch einen jüngeren Namensträger von dem älteren Namensträger verlangt werden kann, wenn der Jüngere ein schutzwürdiges Interesse hat, Redlichkeit an den Tag legt und im zumutbaren Rahmen Geeignetes und Erforderliches tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen. Grundlage hierfür ist das Namensführungsrecht. Die auf beiden Seiten nötigen Maßnahmen werden durch Interessensabwägung ermittelt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation