Gleichnamigenrecht
Das Recht der Gleichnamigen setzt fest, dass die Duldung der Benutzung eines Namens durch einen jüngeren Namensträger von dem älteren Namensträger verlangt werden kann, wenn der Jüngere ein schutzwürdiges Interesse hat, Redlichkeit an den Tag legt und im zumutbaren Rahmen Geeignetes und Erforderliches tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen. Grundlage hierfür ist das Namensführungsrecht. Die auf beiden Seiten nötigen Maßnahmen werden durch Interessensabwägung ermittelt.