Handelsmarke

Handelsmarken sind im Gegensatz zu Herstellermarken keine Marken eines Herstellers, sondern Marken eines Handelsunternehmens, die nur den Händler markieren und nicht den Hersteller der angebotenen Ware oder Dienstleistung. Zwischen Handelsmarken und Herstellermarken unterscheiden die Konsumenten immer weniger. Handelsmarken sind in der Regel bedeutend günstiger als Herstellermarken. Die Waren oder Dienstleistungen werden mit Eigenmarken der Handelsunternehmen, in dem von ihnen angebotenen Sortiment, markiert. Solche Eigenmarken sind Handelsmarken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation