Handelsnamen

Unter die Begrifflichkeit „Kennzeichen“ i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 4 UWG fallen u.a. die Handelsnamen (auch Handelsbezeichnung genannt). Ein Handelsname umfasst die Bezeichnung eines Produkts, eines Herstellungsprocedere, einer Verbindung oder von sonstigem. Verbreitet ist diese Begrifflichkeit insbesondere im Chemie- und Pharmaziesektor.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation