Handelsregister
Die Firma eines Unternehmens kann im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie nicht bereits dazu verpflichtet ist. Nach der Eintragung gilt sie als Handelsgewerbe i.S.v. § 2 HGB. Namensrechtlich ist bei der Firmierung grundsätzlich die irreführende Verwechslungsgefahr auch trotz der Eintragung in das Handelsregister aufgrund ihrer Publikationsfunktion zu beachten.