Handlungsort

Zum Begehungsort gehört neben dem Erfolgsort, d.h. der Ort an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde, auch der Handlungsort. Unter dem Handlungsort versteht man den Ort, an dem die Handlung mit Außenwirkung ausgeführt wurde. Diese Handlung muss über eine bloße Vorbereitung hinausgehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation