Hausrecht

Hausrecht besitzt grundsätzlich derjenige, der über die Benutzung der betroffenen Räumlichkeiten entscheiden darf, also im Regelfall der Eigentümer. Er darf aufgrund des Hausrechts den Zugang verweigern. Eine der Ausnahmen liegt allerdings dann vor, wenn die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden und zugleich beispielsweise Testmaßnahmen oder sonstige Kontrollmaßnahmen verhindert werden. In dieser Konstellation ist sodann unlauter, die Handlung ist wettbewerbswidrig.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation