Hausrecht
Hausrecht besitzt grundsätzlich derjenige, der über die Benutzung der betroffenen Räumlichkeiten entscheiden darf, also im Regelfall der Eigentümer. Er darf aufgrund des Hausrechts den Zugang verweigern. Eine der Ausnahmen liegt allerdings dann vor, wenn die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden und zugleich beispielsweise Testmaßnahmen oder sonstige Kontrollmaßnahmen verhindert werden. In dieser Konstellation ist sodann unlauter, die Handlung ist wettbewerbswidrig.