Heilgewerbe
Angehörige des Heilgewerbes sind z.B. Optiker, Orthopäden und Bandagisten. Eine Abgrenzung zwischen Heilgewerbe und Heilberuf erfolgt im Heilmittelwerbegesetz nicht.
Angehörige des Heilgewerbes sind z.B. Optiker, Orthopäden und Bandagisten. Eine Abgrenzung zwischen Heilgewerbe und Heilberuf erfolgt im Heilmittelwerbegesetz nicht.