Heilhilfsberuf
Zu den Heilhilfsberufe zählen z.B. Optiker, medizinisch-technische Assistenten, Krankengymnasten, Masseure, Hebammen, Krankenpflegeberufe, Apotheker u. a. Die Heilhilfsberufe dürfen nicht beworben werden. Die Heilhilfsberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.