Heilmittelfehlgebrauch

Heilmittelfehlgebrauch kann sich z.B. aus verfehlter Selbstmedikation ergeben, die ohne ärztlichen Rat eingeleitet wurde. Zu solchen Selbstmedikationen kann es durch den Einfluss der Werbung wie beispielsweise Empfehlungs- oder Dank-schreiben oder Werben mit Krankengeschichten kommen. Unter Heilmittelfehlgebrauch versteht man die falsche Einnahme von Medikamenten, aber auch die Einnahme falscher Medikamente.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation