Herabsetzung

Die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern ist grundsätzlich durch mündliche oder schriftliche Äußerungen, auch Wettbewerbsvergleiche möglich. Es sind allerdings auch andere Formen denkbar, die ebenfalls eine Rufschädigung mit sich bringen und mithin als wettbewerbswidrig eingestuft werden können.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation