Herabsetzung
Die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern ist grundsätzlich durch mündliche oder schriftliche Äußerungen, auch Wettbewerbsvergleiche möglich. Es sind allerdings auch andere Formen denkbar, die ebenfalls eine Rufschädigung mit sich bringen und mithin als wettbewerbswidrig eingestuft werden können.