Herkunftstäuschung

Herkunftstäuschungen oder Herkunftsverwechslungen resultieren aus einer Assoziation des Originalerzeugnisses mit einer bestimmten Herkunft, also nur von einem Anbieter vertriebenen Erzeugnisses. Die Eignung zur Erweckung von Herkunftsvorstellungen kann unter Umständen der irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG unterfallen. Es ist zwischen bloßen, unmittelbaren, mittelbaren und Herkunftstäuschungen im weiten Sinne zu unterscheiden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation