Herstellungskosten

Im Falle eines Gewinnabschöpfungsanspruchs können bei der Berechnung des Gewinns u.a. die Herstellungskosten abzugsfähig sein. Der aus dem Wettbewerbsverstoß stammende Gewinn darf allerdings nicht vollständig abgezogen werden um dem Zweck der Gewinnabschöpfung gerecht zu werden. Darunter fallen deshalb nicht die Fixkosten, wie z.B. Miete oder zeitabhängige Abschreibungen für Anlagevermögen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation