Hörmarken

Die Unterscheidungskraft von Hörmarken ist für deren Schutzfähigkeit ebenso entscheidend wie bei anderen Markenarten. Da es zu dieser Thematik bisher keine Rechtssprechung gibt, muss abgegrenzt werden, welche Grundsätze anderer Markenarten heranziehbar wären. So können gesprochene Texte schutzfähig sein, wenn sie mit gleichem Text als Wortmarke schutzfähig wären. Bei Geräuschen ist hingegen auf die Originalität an.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation