Homöopathie
Homöopathische Arzneimittel unterliegen keiner Zulassung, sondern lediglich einer Registrierungspflicht. Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten gemäß § 5 UWG nicht geworben werden.