Informationspflichten

Bei der Frage nach schutzwürdigen Informationsinteressen der Verbraucherseite können Informationspflichten der Marktgegenseite, um eine sachgerechte Marktentscheidung zu treffen, geboten sein. So liegt beispielsweise eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 4 Nr. 5 UWG vor, wenn bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angegeben werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation