Inklusivwerbung

Eine Werbung mit einem Inklusivhinweis (z.B. „im Preis enthalten“, „ohne jeden Preisaufschlag“, „keine Bearbeitungsgebühr“ oder „Lieferung frei Haus“) deutet darauf hin, dass keine weiteren Kosten anfallen. Vom Verkehr wird hierbei keine Gratisgabe erwartet. Irreführende Werbung kann trotzdem vorliegen, wenn beispielsweise die Gegebenheiten besonders hervorgehoben werden, obwohl sie handelsüblich und selbstverständlich sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation