International registrierte Marken

Internationale registrierte Marken und deren Behandlung sind in den §§ 107 bis 118 MarkenG geregelt. Ihr Schutz richtet sich nach dem Madrider Markenabkommen. Generell sind die Regelungen des Markengesetzes entsprechend anzuwenden, solange in den besagten Paragraphen nichts anderes gesagt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation