International registrierte Marken
Internationale registrierte Marken und deren Behandlung sind in den §§ 107 bis 118 MarkenG geregelt. Ihr Schutz richtet sich nach dem Madrider Markenabkommen. Generell sind die Regelungen des Markengesetzes entsprechend anzuwenden, solange in den besagten Paragraphen nichts anderes gesagt wird.