Irreführungsrichtlinie

Die Richtlinie über irreführende Werbung wurde 1984 (RL 84/450/EWG) zu harmonisierenden Zwecken des Gemeinsamen Marktes und um die Verbraucherinteressen vor einem verfälschtem Wettbewerb zu schützen, erlassen. Im Kern definiert sie „irreführende Werbung“ als solche und ordnet gegenüber den Mitgliedsstaaten geeignete und wirksame Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung an.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation