Irreführungsrichtlinie
Die Richtlinie über irreführende Werbung wurde 1984 (RL 84/450/EWG) zu harmonisierenden Zwecken des Gemeinsamen Marktes und um die Verbraucherinteressen vor einem verfälschtem Wettbewerb zu schützen, erlassen. Im Kern definiert sie „irreführende Werbung“ als solche und ordnet gegenüber den Mitgliedsstaaten geeignete und wirksame Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung an.