Kaufrecht
Die Vorschriften bezüglich des Kaufrechts befinden sich in den §§ 433 – 479 BGB. Wettbewerbsrechtlich relevant ist insbesondere die Sachmängelhaftung, die aus der Verbindlichkeit von Werbeaussagen resultiert.
Die Vorschriften bezüglich des Kaufrechts befinden sich in den §§ 433 – 479 BGB. Wettbewerbsrechtlich relevant ist insbesondere die Sachmängelhaftung, die aus der Verbindlichkeit von Werbeaussagen resultiert.