Kaufrecht

Die Vorschriften bezüglich des Kaufrechts befinden sich in den §§ 433 – 479 BGB. Wettbewerbsrechtlich relevant ist insbesondere die Sachmängelhaftung, die aus der Verbindlichkeit von Werbeaussagen resultiert.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation