Kennzeichenrechtsschutz

Ein Kennzeichenrechtsschutz bemisst sich nach den umfassenden Normen des MarkenG über eingetragene Marken. Ist das Kennzeichen als Marke nicht eingetragen und ist es dem Namen nach nicht zu unterscheiden, so bedarf der Rechtsschutz einer Verkehrsgeltung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation