Kennzeichnungsmittel

Der Begriff des Kennzeichnungsmittels in § 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG wird durch nicht abschließende Beispiele konkretisiert. Ein Kennzeichnungsmittel ist dabei eine Sache, die durch ihre Anbringung an oder ihre Überreichung mit der zu kennzeichnenden Ware oder Dienstleistung diese erst kennzeichnet oder näher bestimmt, wie Etiketten, Anhänger, Aufnäher etc. Reine Werbematerialien sind aber nicht gemeint.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation