Kennzeichnungsmittel
Der Begriff des Kennzeichnungsmittels in § 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG wird durch nicht abschließende Beispiele konkretisiert. Ein Kennzeichnungsmittel ist dabei eine Sache, die durch ihre Anbringung an oder ihre Überreichung mit der zu kennzeichnenden Ware oder Dienstleistung diese erst kennzeichnet oder näher bestimmt, wie Etiketten, Anhänger, Aufnäher etc. Reine Werbematerialien sind aber nicht gemeint.