Kerntheorie

Die Kerntheorie besagt, dass von einem gerichtlich ausgesprochenen Verbot nicht nur Handlungen umfasst sind, die mit der im Entscheidungstenor genannten Verletzungsform identisch sind, sondern auch solche, die zwar abgewandelt sind, den Kern der Verbotsnorm aber nicht berühren und deshalb als bereits im Erkenntnisverfahren mitgeprüft aufgefasst werden können.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation