Kneippkurort
Neben den eigentlichen Heilbädern umfasst § 12 HWG auch Kneippkurorte, Luftkurorte und heilklimatische Kurorte. Werbung für Kurorte ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Neben den eigentlichen Heilbädern umfasst § 12 HWG auch Kneippkurorte, Luftkurorte und heilklimatische Kurorte. Werbung für Kurorte ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland