Kollektivmarke

Kollektivmarken sind in §§ 97 bis 106 MarkenG geregelt. Eine Kollektivmarke ist eine Marke, die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen gerade der Mitglieder des Kollektivmarkeninhabers von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie entsprechen den früheren Verbandszeichen der §§ 17 bis 23 WZG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation